BR-09: Ländercode des Verkäufers (BT-40) fehlt
Die Verkäuferadresse muss einen Ländercode enthalten
Offizielle Regel
[BR-09] Die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) muss einen Ländercode (BT-40) enthalten.
Quelle: KoSIT Schematron (itplr-kosit/peppol-bis-invoice-3), CEN-EN16931-UBL.sch
Was bedeutet das?
Die Verkäuferadresse enthält keinen Ländercode (BT-40). Der Ländercode macht die Adresse eindeutig.
Beispiel (UBL)
Gültig (Seller-Land BT-40):
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>DK</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>Ungültig (leer):
<cbc:IdentificationCode></cbc:IdentificationCode>Typische Ursachen
- 1Ländercode ist nicht gepflegt.
- 2Mapping/Export befüllt BT-40 nicht.
Was prüfen?
- Prüfen Sie, dass BT-40 in der Verkäuferadresse vorhanden ist.
- Pflegen Sie den Ländercode in den Adressdaten.
- Stellen Sie sicher, dass er nach BT-40 exportiert wird.
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